E-Rechnung: Was Bundestag und Bundesregierung beschließen

Gesetze, Fristen und offizielle Antworten der Bundesregierung rund um E-Rechnung, Kleinunternehmer, Kassenpflicht und Aufbewahrung – verständlich zusammengefasst für alle Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freiberufler.

Stand: 25.10.2026 · Quelle: Deutscher Bundestag, DIP

Fristen im Überblick

01.01.2025
Empfang
gilt bereits

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (ein E-Mail-Postfach reicht).

31.12.2026
Übergang
67 Tage

Letzter Tag, an dem alle Unternehmen noch Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen dürfen (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers). 2027 gilt das nur noch bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz.

01.01.2027
Ausstellen > 800.000 €
68 Tage

Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss E-Rechnungen ausstellen.

01.01.2028
Ausstellen für alle
433 Tage

E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen im Inland (B2B). Ausnahmen: Kleinbeträge bis 250 €, Fahrausweise.

01.07.2030
Meldesystem (EU, ViDA)
1345 Tage

Geplantes Meldesystem für Rechnungsdaten. Zeitplan in Deutschland laut Bundesregierung noch offen.

Neueste Vorgänge

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