E-Rechnung: Was Bundestag und Bundesregierung beschließen
Gesetze, Fristen und offizielle Antworten der Bundesregierung rund um E-Rechnung, Kleinunternehmer, Kassenpflicht und Aufbewahrung – verständlich zusammengefasst für alle Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freiberufler.
Stand: 25.10.2026 · Quelle: Deutscher Bundestag, DIP
Fristen im Überblick
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (ein E-Mail-Postfach reicht).
Letzter Tag, an dem alle Unternehmen noch Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen dürfen (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers). 2027 gilt das nur noch bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz.
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss E-Rechnungen ausstellen.
E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen im Inland (B2B). Ausnahmen: Kleinbeträge bis 250 €, Fahrausweise.
Geplantes Meldesystem für Rechnungsdaten. Zeitplan in Deutschland laut Bundesregierung noch offen.
Neueste Vorgänge
Kassenpflicht ab 100.000 € Umsatz und elektronische Belege
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Für Betriebe mit Bargeld kommt voraussichtlich eine Pflicht zur elektronischen Kasse; laut Bundesregierung zusammen mit der elektronischen Belegbereitstellung zum 1.1.2028.
Jahressteuergesetz 2026
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Unter anderem dürfen Prüfer bei der Lohnsteuer-Nachschau künftig auch E-Rechnungen im System einsehen – saubere digitale Ablage wird wichtiger.
EU: Verlängerung Reverse-Charge-Regeln gegen Mehrwertsteuerbetrug
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Betrifft vor allem Branchen mit betrugsanfälligen Waren und Leistungen; für die meisten Selbstständigen ändert sich nichts, wir beobachten den Vorgang.
Antwort: Kassenpflicht kommt 2028 statt 2027
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Die Bundesregierung bündelt Kassenpflicht und elektronische Belege zum 1.1.2028, damit Betriebe nur einmal umstellen müssen.
Antwort: Neue EN-Norm ändert die Fristen nicht
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Die überarbeitete Norm EN 16931-1:2026 verschiebt keine Fristen; befristete Nichtbeanstandungsregeln sind möglich – Rechnungssoftware muss aktuell bleiben.
Antwort: Keine Verschiebung der E-Rechnungspflicht geplant
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Die Bundesregierung plant keine Verschiebung; wer mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz hat, sollte zum 1.1.2027 ausstellen können. Hinweis: In der Antwort sind die Übergangsfristen jeweils ein Jahr später genannt als im Gesetz (§ 27 Abs. 38 UStG); maßgeblich ist der Gesetzestext.
Antwort: Meldesystem gegen Umsatzsteuerbetrug noch ohne Zeitplan
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? E-Rechnungen werden noch nicht flächendeckend genutzt; ein Echtzeit-Meldesystem ist geplant, aber Konzept und Zeitplan sind offen.
Antwort: Aufbewahrungsfrist für Belege soll wieder länger werden
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Die erst 2025 auf acht Jahre verkürzte Frist für Buchungsbelege soll wieder verlängert werden – Belege im Zweifel nicht vorschnell löschen.
Antwort: E-Rechnungen nach GoBD aufbewahren
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? E-Rechnungen werden elektronisch aufbewahrt, Ausdrucken reicht nicht; für kleine Unternehmen gilt ein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Jahressteuergesetz 2024: neue Kleinunternehmerregelung
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Kleinunternehmergrenzen seit 2025: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr; E-Rechnungen empfangen müssen auch Kleinunternehmer.
Bürokratieentlastungsgesetz IV
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Buchungsbelege mussten nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden – diese Verkürzung soll inzwischen wieder zurückgenommen werden.
Antwort: Kein kostenloses E-Rechnungs-Tool vom Staat
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Die Bundesregierung verweist auf private Anbieter, plant keine Infokampagne und kennt den Umsetzungsstand in den Unternehmen nicht.
Antwort: Auch steuerfreie Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Die Empfangspflicht gilt für alle Unternehmer, auch für Vermieter oder Praxen mit nur steuerfreien Umsätzen.
Antwort: Regierung sieht Unternehmen ausreichend informiert
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Die Bundesregierung hält die Übergangsfristen für ausreichend und verweist auf FAQ und das BMF-Schreiben – informieren muss sich jeder selbst.
Antwort: Staatliches Gratis-Tool wurde geprüft
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Die Prüfung endete später mit einer Absage – die Bundesregierung verweist auf private, teils kostenlose Angebote.
Wachstumschancengesetz: E-Rechnungspflicht beschlossen
Was heißt das für Selbstständige und Gewerbetreibende? Hier wurde die E-Rechnung im B2B-Bereich eingeführt: Empfang seit 2025, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028.
Mit coretool erstellen und prüfen Sie E-Rechnungen (ZUGFeRD und XRechnung) direkt im Browser.
Jetzt kostenlos testenKeine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Übersicht ersetzt keine Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt. Maßgeblich ist der Gesetzestext.
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien. Die Daten sind kostenfrei in DIP abrufbar: dip.bundestag.de. Titel und Erläuterungen von coretool redaktionell zusammengefasst und vereinfacht (verändert). Nutzungsbedingungen: dip.bundestag.de.