Überblick · Stand 23.10.2026

Rechnung ins Ausland –
welches Format?

Für Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler mit Kunden außerhalb Deutschlands – oder mit Sitz im Ausland und Kunden in Deutschland. Welche Länder eine E-Rechnung verlangen, in welchem Format und über welchen Weg.

Das Wichtigste zuerst: Die Pflicht gilt im eigenen Sitzland

Die E-Rechnungspflichten der einzelnen Länder richten sich nach unserer Einschätzung in erster Linie an Unternehmen, die dort ansässig sind oder eine feste Niederlassung haben. Ein Unternehmen aus Deutschland ohne Niederlassung im Ausland muss die B2B-Pflichten anderer Länder in der Regel nicht selbst erfüllen – für ein solches Unternehmen gilt die deutsche Pflicht.

Trotzdem lohnt der Blick ins Kundenland: Ihr Kunde darf dort oft nur noch bestimmte Formate annehmen oder verbuchen, und Behörden verlangen ihr Format von jedem Lieferanten, egal woher. Einzelne Länder sehen zusätzlich Meldepflichten für nicht ansässige Unternehmen vor (z. B. Frankreich ab 09/2027). Im Einzelfall entscheidet Ihre steuerliche Situation – fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Länder im Überblick

Stand 23.10.2026, verkürzt. B2G = Rechnungen an Behörden, B2B = Rechnungen an Unternehmen. Termine laut Gesetzen bzw. Entwürfen; sie können sich ändern.

LandPflicht (Stand)FormatWeg zum Empfänger
DeutschlandB2G seit 2020; B2B: Empfang seit 1.1.2025, Ausstellung ab 2027/2028 (zwischen inländischen Unternehmen)XRechnung (UBL/CII), ZUGFeRD ab 2.0.1B2B frei (z. B. E-Mail); Behörden über ZRE/OZG-RE
Österreichnur B2G (Bund) seit 2014, keine B2B-PflichtebInterface, Peppol BISUpload über das Unternehmensserviceportal (USP) oder Peppol
NiederlandeB2G seit 2017; B2B geplant ab 1.7.2030NLCIUS / Peppol BISPeppol
LuxemburgB2G über Peppol; B2B laut Gesetzentwurf Nr. 8815: Empfang ab 1.1.2028, Ausstellung 2028/2029 (nur Inland)Peppol BIS / EN 16931Peppol, MyGuichet
FrankreichEmpfang seit 1.9.2026; Ausstellung große und mittlere Unternehmen seit 1.9.2026, KMU ab 1.9.2027; nicht Ansässige: E-Reporting ab 09/2027Factur-X, UBL, CIInur über zugelassene Plattform (PA)
BelgienB2G seit 1.3.2024; B2B seit 1.1.2026 (Ansässige und feste Niederlassungen)Peppol BISPeppol (PDF per E-Mail zählt nicht)
DänemarkB2G seit 2005; B2B: digitale Buchhaltungssysteme, weitere Schritte ab 2027OIOUBL, Peppol BISNemHandel / Peppol
Schweizkeine PflichtQR-Rechnung, eBill, teils ZUGFeRDfrei
PolenKSeF: Große seit 1.2.2026, übrige seit 1.4.2026, Kleinstunternehmen ab 1.1.2027; Ausländer ohne feste Niederlassung ausgenommenFA(3) (kein EN 16931)Freigabe über KSeF
ItalienSDI seit 2019 für B2B und B2CFatturaPAFreigabe über SDI
Rumäniene-Factura B2B seit 1.1.2024, B2C seit 2025RO_CIUS (UBL)Upload bei der Steuerbehörde ANAF
SpanienVerifactu ab 1.1.2027 (Körperschaften) bzw. 1.7.2027 (Selbstständige); B2B: Große ab 10/2027, übrige ab 10/2028Facturae, Verifactu-DatensätzeRechnungssoftware mit Meldung an die AEAT; Behörden über FACe
VAE (Hinweis)Große: Pflicht ab 1.1.2027 (Anbieter vorher beauftragen); übrige ab 1.7.2027; B2G ab 1.10.2027PINT AEnur über akkreditierten Dienstleister (ASP)

Grenzüberschreitend in der EU: Mit dem Paket „ViDA“ werden E-Rechnungen nach EN 16931 und digitale Meldungen für innergemeinschaftliche Umsätze ab 1.7.2030 Pflicht (Stand der EU-Planung).

Was Coretool liefert

  • XRechnung (UBL und CII) – das Format für deutsche Behörden. Auch wenn Ihr Unternehmen im Ausland sitzt und an eine deutsche Behörde liefert, erzeugen Sie die XRechnung mit Coretool.
  • ZUGFeRD / Factur-X (EN 16931) – PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten. Für Kunden in Deutschland und als Datei im Format Factur-X (gleiches Format) auch für Kunden in Frankreich; die Zustellung dort läuft über eine zugelassene Plattform (siehe unten).
  • Peppol BIS Billing 3.0 – über die Coretool-Schnittstelle (API, format: peppol_bis). Coretool erzeugt nur die Datei und versendet nicht über das Peppol-Netz; den Versand übernimmt ein Peppol-Access-Point-Anbieter. Die Datei eignet sich z. B. für Kunden in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg oder Österreich. Norwegen: die Prüfung läuft mit einer kleinen Warnung durch (Feld Rechtsform fehlt, NO-R-002) – dort nicht uneingeschränkt unterstützt.
  • Prüfung – jede erzeugte oder hochgeladene Rechnung wird gegen die amtlichen Regeln geprüft (KoSIT-Validator, EN 16931, Peppol-BIS-Regeln).

Wo Sie zusätzlich einen Plattform- oder Zustellanbieter brauchen

In diesen Ländern reicht eine korrekte Datei allein nicht – die Rechnung muss über ein bestimmtes Netz oder eine staatliche Plattform laufen:

  • Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich (Behörden), Dänemark, Norwegen: Versand über einen Peppol-Zugangspunkt (Access Point)
  • Frankreich: über eine zugelassene Plattform (Plateforme Agréée, PA)
  • Italien: über das Sistema di Interscambio (SDI)
  • Polen: über KSeF
  • Rumänien: über e-Factura bei der ANAF
  • Spanien: Verifactu-fähige Rechnungssoftware, Behörden über FACe
  • VAE: über einen akkreditierten Dienstleister (ASP)

Wichtig: Coretool erzeugt die Datei (Peppol BIS Billing 3.0, XRechnung, ZUGFeRD), versendet aber nicht über das Peppol-Netz. Für den Versand brauchen Sie einen Peppol-Access-Point-Anbieter.

Coretool betreibt derzeit keinen Peppol-Zugangspunkt und ist in diesen Ländern keine zugelassene Plattform. Coretool erzeugt und prüft die Datei; die Zustellung übernimmt dort ein spezialisierter Anbieter.

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Fragen? Schreiben Sie uns an support@coretool.de.

Stand 23.10.2026. Diese Übersicht ist eine sorgfältig recherchierte Einschätzung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Termine und technische Vorgaben ändern sich; maßgeblich sind die amtlichen Vorgaben des jeweiligen Landes. Coretool übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Rechnung im Einzelfall alle Pflichten des Empfängerlandes erfüllt.