Formate verständlich erklärt

ZUGFeRD oder XRechnung?
Welches Format du brauchst

Beide Formate erfüllen die E-Rechnungspflicht – sie unterscheiden sich darin, ob ein Mensch die Rechnung ohne Software lesen kann. Hier steht, was das BMF zulässt und wann du welches Format nimmst.

Stand: 23.10.2026 · keine Steuerberatung

Kurz gesagt

ZUGFeRD

  • PDF + eingebettete XML
  • für Menschen lesbar, für Programme auslesbar
  • zulässig ab Version 2.0.1, nicht MINIMUM/BASIC-WL

XRechnung

  • reine XML-Datei
  • nur mit Software lesbar
  • Standard der KoSIT nach EN 16931

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

XRechnung ist ein rein strukturiertes Format: eine XML-Datei ohne Bildansicht, die Programme direkt verarbeiten. Der Standard wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) gepflegt und setzt die europäische Norm EN 16931 um. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: ein PDF, das Menschen ganz normal lesen, mit eingebetteter XML-Datei für die Maschine.

Sind beide Formate für die E-Rechnungspflicht zulässig?

Ja. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 nennt XRechnung als zulässiges Format. Hybride Formate wie ZUGFeRD sind ab Version 2.0.1 zulässig – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL, die nicht als E-Rechnung gelten. Bei Vereinbarung zwischen den Beteiligten ist auch EDI möglich.

Welches Format nehme ich für Firmenkunden?

Beide sind erlaubt. ZUGFeRD ist oft die bequemere Wahl, weil dein Kunde die Rechnung auch ohne spezielle Software als PDF ansehen kann, während seine Buchhaltung die XML-Daten auslesen kann. Fragt dein Kunde ausdrücklich nach XRechnung, nimm XRechnung.

Welches Format nehme ich für Behörden?

Für Rechnungen an Bundesbehörden schreibt § 5 ERechV unter anderem die Leitweg-ID, die Bankverbindung, die Zahlungsbedingungen und die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers vor. Welches Format die jeweilige Stelle annimmt, steht in ihren Vorgaben oder im Auftrag – frag im Zweifel nach. Die Leitweg-ID kannst du vorher kostenlos prüfen.

Ist ein normales PDF eine E-Rechnung?

Nein. Nach § 14 Abs. 1 UStG muss eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein PDF ohne eingebettete Rechnungsdaten ist eine „sonstige Rechnung“.

Kann ich mit Coretool beide Formate erstellen?

Ja. Du gibst die Rechnung einmal ein und wählst ZUGFeRD oder XRechnung. Im kostenlosen Tarif erstellst du 3 E-Rechnungen pro Monat, dauerhaft und ohne Kreditkarte – im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format. Brauchst du mehr, gibt es den Tarif Solo für 9 € pro Monat (Endpreis inkl. USt., monatlich kündbar) mit unbegrenzt vielen E-Rechnungen in der Web-App im Rahmen fairer Nutzung.

Wie prüfe ich, ob eine Datei in Ordnung ist?

Lade sie bei der kostenlosen E-Rechnungsprüfung hoch. Die Prüfung zeigt dir, ob Format und Pflichtangaben stimmen, und erklärt Fehler verständlich.

Quellen

Stand: 23.10.2026. Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall frag bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

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